Drei Kirchen im Kanton Luzern im ökumenischen Miteinander

«Die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche sind anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts», heisst es in der Luzerner Kantonsverfassung. Die drei Kirchen arbeiten seit jeher ökumenisch zusammen – etwa in der Notfallseelsorge oder Lebensberatung, bei vielen Angeboten, Projekten und öffentlichen Auftritten. Der Begriff Ökumene geht auf das griechische Wort «Oikumene» zurück, das für «Erdkreis, die ganze bewohnte Erde» steht. Ökumene meint also die Gemeinschaft aller Christinnen und Christen – über die Konfessionen hinweg.

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Die Geschichte der Landeskirchen

Ein Blick zurück. Die reformierte und die katholische Kirche im Kanton Luzern sind seit 1970 vom Staat anerkannte Landeskirchen. Die Christkatholische Kirche erhielt diese Anerkennung schon 1932. Wie das? Die Kirche ist doch viel älter? Und was sind überhaupt Landeskirchen? Ein Einblick in das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz und im Kanton Luzern.

Während hunderten von Jahren herrschte in Europa ein sogenanntes Staatskirchentum; Staat und Kirche waren institutionell verbunden, wenngleich die Kirche nur ein Teilaspekt des Staatswesens war. Als Gegenstück zum Staatskirchentum trennten sich im 19. Jahrhundert Kirche und Staat voneinander. Dabei überliess es der Staat den Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie und ob sie sich als privatrechtliche Organisationen strukturieren. Dieser Ansatz galt als zukunftsweisend; insbesondere, um die Religionsfreiheit zu gewährleisten.

Oft reden beide mit

Die Zuständigkeiten von Kirche und Staat überschneiden sich oftmals: Beide reden mit, wenn es etwa um den Religionsunterricht geht, um die Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen oder um die Notfallseelsorge. So entstand schliesslich eine dritte Form der Beziehung zwischen Kirche und Staat – die staatliche Kirchenhoheit. Eine Form, in der Kirche und Staat als selbstständige Grössen nebeneinanderstehen, allerdings in einem besonderen Verhältnis zueinander.

Kirchgemeinden älter als Landeskirchen

Auch im Kanton Luzern sind Kirche und Staat zwei getrennte Institutionen, d.h. der Staat nimmt keinen Einfluss auf die Gestaltung der Kirche. Dies, obwohl in den Landeskirchen staatliches Recht angewendet wird, nämlich dasjenige des Kantons. Etwa das Stimmrechtsgesetz und das Personalrecht.

In der Luzerner Staatsverfassung von 1875 standen freilich noch die Kirchgemeinden im Vordergrund; gleichberechtigt neben den Einwohner-, den Bürger- und Korporationsgemeinden. Die Kirchgemeinden sind also viel älter als die Landeskirchen. Sie waren schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts staatlich geregelt.

Erst fast 90 Jahre nach Inkrafttreten der Staatsverfassung bildeten sich politische Bestrebungen heraus, für die Glaubensangehörigen einer Konfession mit einer eigenen Kirchenverfassung eine Dachorganisation zu schaffen. 1964 beschloss der Grosse Rat das dafür in der Staatverfassung vorgesehene Gesetz. Auf dieser Grundlage entstanden die Kirchenverfassungen. Die Reformierten stimmten der ihren am 16. März 1969 an der Urne zu, die Katholikinnen und Katholiken am folgenden 29. Juni 1969. 1970 nahmen beide Landeskirchen mit den konstituierenden Sitzungen ihrer Parlamente ihre Tätigkeit auf.

Christkatholiken sind älter

Die dritte Landeskirche im Kanton Luzern, die christkatholische, wurde schon viel früher anerkannt, als sie im Kanton Luzern Fuss fasste. Das regierungsrätlich Dekret wurde im Dezember 1931 erlassen und trat am 1. Januar 1932 in Kraft.

Kontakte

Christkatholische Kirchgemeinde Luzern

www.christkatholisch.ch/luzern

Reformierte Kirche Kanton Luzern

www.reflu.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern

www.lukath.ch

Das Parlament der katholischen Landeskirche, Tauben, die vom Dach der reformierten Matthäuskirche in Luzern auffliegen. | © Landeskirchen